Solarpark

Flächennutzungsplan 11. Änderung

Der Markt Parkstein möchte sein gesamtes Gemeindegebiet auf seine Eignung für Solarenergienutzung überprüfen lassen. Das hierfür einzuleitende Planänderungsverfahren wurde mit Beschluss vom 13.06.2022 (11. Änderung) begonnen.

Nach der ersten Anhörungsrunde von Januar bis Februar 2023 liegen die aktualisierten Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erneut aus. Gleichzeitig werden auch alle Träger öffentlicher Belange von der Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB informiert.Die Planunterlagen stehen unter Downloads zur Verfügung und sind im Entwurfsstadium noch nicht rechtsverbindlich. Stellungnahmen können während folgender Auslegungs- bzw. Anhörungsfrist schriftlich (bevorzugt per E-Mail an bauamt@vgem-neustadt.de oder per Post oder Fax an 09602 / 94 30 45) oder auch mündlich zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab, Naabstraße 5, 92660 Neustadt a.d.Waldnaab, Zimmer 13, abgegeben werden: 11. April 2023 – 12 . Mai 2023. Die Einsichtnahme in die Papierversion ist außerdem während der Auslegung möglich in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt a.d.Waldnaab (Zimmer 13) oder im Rathaus Parkstein. Bitte beachten Sie hierzu die jeweils geltenden Sprechzeiten.

 

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